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Bauliche Veränderung

Bauliche Veränderung bedarf immer einen Beschluss Laut BHG-Urteil vom 17.03.2023 (Az. V ZR 140/22) sind für bauliche Veränderungen zwingend ein Beschluss der Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft (GdWE) erforderlich. Wer ohne einen solchen Beschluss einfach mit dem Bau beginnt, hat oft das Nachsehen. Der BGH betonte, dass es Aufgabe des bauwilligen Wohnungseigentümers sei, gegebenenfalls im Wege der Beschlussersetzungsklage nach § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG einen Gestattungsbeschluss herbeizuführen, bevor mit der Baumaßnahme begonnen wird. Handelt der Eigentümer entgegen dieser gesetzlichen Vorgabe, haben die übrigen Wohnungseigentümer einen Unterlassungsanspruch. Zusammengefasst ist hier zu sagen, wer als Eigentümer in einer GdWE bauliche Veränderungen vornehmen möchte, sollte unbedingt zuvor einen entsprechenden Beschluss der GdWE einholen. Andernfalls riskiert man nicht nur eine Klage der übrigen Eigentümer, sondern auch das Scheitern des Bauprojekts.

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